Ehefähigkeitszeugnis beantragen | Wir sagen dir, wie das geht!
Nicht jeder muss ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. In diesem Artikel sagen wir dir, was auf dich zutrifft und informieren dich über alles, was du wissen musst, um ein Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen.
von Nina Haussmann am 24 Oktober 2019
Webredakteur

Du möchtest wissen, ob und wie du ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen musst? Wer heiraten möchte, muss die sogenannte Ehefähigkeit besitzen. Das bedeutet, dass du nach den Gesetzen des jeweiligen Landes ehemündig sein musst, um eine rechtswirksame Ehe schließen zu können. Zum Nachweis, dass kein Hindernis für eine Ehe vorliegt, muss in bestimmten Fällen ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden. Wir sagen dir, was es mit dieser Formalität auf sich hat und wie du ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen kannst.
Wer muss ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen?
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist ein amtliches Dokument, das bescheinigt, dass eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen werden darf. Genau geregelt ist die Ehefähigkeit in Deutschland in den §§ 1303ff. BGB. Demnach müsst ihr volljährig, geschäftsfähig und beide unverheiratet sein. Außerdem darf zwischen euch kein verwandtschaftliches Verhältnis bestehen. In manchen Fällen ist es notwendig, die Ehefähigkeit gesondert nachzuweisen, indem ihr ein Ehefähigkeitszeugnis beantragt und bei den Behörden vorlegt. Dies betrifft:
1. Deutsche, die im Ausland heiraten
- Wenn Deutsche im Ausland heiraten möchten, so müssen sie in manchen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. So können sie nachweisen, dass sie berechtigt sind, nach den in Deutschland geltenden Gesetzen eine Ehe zu schließen.
2. Ausländer, die in Deutschland heiraten
- Ebenso müssen Ausländer, die in Deutschland eine Ehe schließen möchten, ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. In diesem Fall wird durch das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass die Gesetze des jeweiligen Herkunftslandes eine Eheschließung erlauben.
Wo beantrage ich ein Ehefähigkeitszeugnis?
Wenn du ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen möchtest, so musst du dich an das jeweils zuständige Standesamt wenden. Für dich zuständig ist immer das Standesamt an deinem Wohnort. Wenn du im Ausland lebst, ist das Standesamt in deinem letzten Wohnort in Deutschland zuständig. Für den Fall, dass du noch nie in Deutschland gewohnt hast, musst du dich an das Standesamt in Berlin wenden. Ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen kannst du sowohl persönlich als auch schriftlich.
Mehr lesen: Das musst du über die standesamtliche Trauung wissen
Wie beantrage ich ein Ehefähigkeitszeugnis?
Egal ob du dein Ehefähigkeitszeugnis auf dem Postweg oder persönlich beantragst, musst du folgende Unterlagen vorlegen:
- Du brauchst einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass.
- Als nicht deutscher Staatsbürger muss eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde vorgelegt werden, die nicht älter sein darf als vier Wochen.
- Außerdem brauchst du deine Geburtsurkunde. Hier reicht aber auch ein Ausdruck aus dem Geburtenregister oder Geburtenbuch, solange er amtlich beglaubigt ist.
Wie lange dauert es bis ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wird?
Wenn du für die Eheschließung in Deutschland oder als Deutsche/r für die Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigst, solltest du dich früh genug um die Beantragung kümmern. Weil die jeweiligen Behörden die von dir eingereichten Dokumente eingehend prüfen, können in einigen Fällen mehrere Wochen oder gar Monate ins Land gehen, bis das Ehefähigkeitszeugnis schließlich ausgestellt wird. Nimm dir also beim Ehefähigkeitszeugnis beantragen unbedingt genügend Zeit – es wäre zu ärgerlich, wenn die ganze Hochzeit wegen des fehlenden Dokuments ins Wasser fiele.
Kosten und Gültigkeit
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses fallen immer Gebühren an. Wie hoch diese sind, ist jedoch von Behörde zu Behörde unterschiedlich und hängt auch von dem Prüfungsumfang der jeweiligen Unterlagen ab. In der Regel kannst du davon ausgehen, dass beim Ehefähigkeitszeugnis beantragen Kosten zwischen 40,- und 80,- € anfallen. Wenn ein Ehefähigkeitszeugnis erst einmal ausgestellt ist, ist es im Übrigen nicht unbegrenzt, sondern nur für einen Zeitraum von sechs Monaten gültig. Am besten ist es also, wenn die Hochzeit schon parallel zum Ehefähigkeitszeugnis beantragen geplant wird.
Weiterlesen: Alle Formalitäten vor der Hochzeit